GAMRFIRST - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Bestimmungen

Einleitung

GAMRFIRST (auch als"Spielplattform“ genannt) ist das Online-Casino der Casino de Montreux SA mit Sitz in Rue du Théâtre 9, 1820 Montreux (Schweiz) und bezeichnet im Anschluss dieses Unternehmen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Bedingungen, zu denen sich die Nutzer der Website (Spieler) des Online-Casinos durch ihre Zustimmung verpflichten und allein dadurch, dass sie auf die Seiten der Website zugreifen und ihre Funktionen nutzen.

Angebot

GAMRFIRST bietet die Möglichkeit, Online Casino-Spiele zu spielen.

Zugang

Casino de Montreux SA betreibt eine Online-Spielplattform unter der Konzessionsnummer 516-015-01.

Die Spielplattform ist nur für Spieler mit Wohnsitz oder üblichem Wohnsitz in der Schweiz zugänglich (Art. 47 VGS).

GAMRFIRST kann den Zugang zur Spielplattform jederzeit ohne Angabe von Gründen einschränken oder sperren oder den Spieler ausschließen (Art. 53 BGS).

GAMRFIRST kann alle notwendigen Informationen anfordern sowie alle im Rahmen der Identitätskontrolle des Spielers nützlichen Überprüfungen vornehmen (Art. 49 VGS).

Geltenden Gesetze

Die vorliegenden AGB ergänzen die geltenden Gesetze, insbesondere die Schweizer Gesetze und Vorschriften zum Glücksspiel.

Der Spieler wird darüber informiert, dass GAMRFIRST unter bestimmten Umständen gesetzlich verpflichtet ist, die gesammelten Informationen und Dokumente an die zuständigen Behörden weiterzugeben. (GwV-ESBKJ und Art. 251, StGB nämlich)

Geltende Bestimmungen

Diese AGB sind in mehreren Sprachen (Französisch, Deutsch, Italienisch und Englisch) verfügbar. Bei Abweichungen gilt die französische Version.

Die aktualisierten AGB können unter der Adresse https://www.gamrfirst.ch/de/terms-and-conditions eingesehen werden. Im Falle einer Aktualisierung erhält der Spieler eine Information.

Einhaltung der AGB

Jede Kontoeröffnung, Nutzung der Spielplattform, Teilnahme an einem Casino-Spiel oder einer Promotion setzt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Einhaltung dieser AGB sowie ihrer Anhänge voraus.

Spielerkonto

Wichtige Informationen

Der Spieler darf nur ein Konto besitzen. Dieses Konto ist persönlich und nicht übertragbar, sowie alle Einzahlungen, die im Zusammenhang mit diesem Konto getätigt werden.

Es werden keine Gewinne an Spieler ausgezahlt, die die Bedingungen für die Eröffnung eines Kontos nicht erfüllen. (Art. 52 Abs. 4 VGS).

Die Einsätze und Gewinne von nicht zugelassenen Spielern gehen somit an die gesetzlich bestimmte Stelle, in der Regel an den AHV-Ausgleichsfonds (Art. 45 BGS).

Spieler, die das erforderliche Alter nicht erreicht haben oder gegen die eine Spielsperre oder ein Spielverbot verhängt wurde, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der eingesetzten Gelder oder auf die Auszahlung ihrer Gewinne.

Das Konto wird automatisch nach zwei Jahren Inaktivität (keine Transaktionen, keine Einsätze) geschlossen.

Stimmen die personenbezogenen Daten weder mit der Identität noch mit den Ausweisdokumenten überein, können keine Gewinne oder Guthaben ausgezahlt werden.

Der Spieler bestätigt, dass er über die Regeln der Spiele, an denen er teilnimmt, informiert ist und diese akzeptiert. Diese Regeln können direkt im Spiel eingesehen werden.

Bedingungen zu einer Kontoeröffnung

Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Spielers muss zwingend in der Schweiz sein (Art. 47 VGS).

GAMRFIRST wird die notwendigen Überprüfungen durchführen.

Der Spieler muss über 18 Jahre alt sein (Art. 47 VGS).

Der Spieler darf weder von einer Spielsperre betroffen sein noch einem Spielverbot unterliegen (Art. 80, BGS).

Die notwendigen Überprüfungen werden anhand der Liste der vom Spiel ausgeschlossenen und mit einem Spielverbot belegten Personen durchgeführt.

Die personenbezogenen Daten des Spielers (insbesondere Name, Vorname und Geburtsdatum) müssen mit seinem Ausweisdokument übereinstimmen. (Art. 48 und 49, BGS).

Der Spieler ist für die Richtigkeit der übermittelten Informationen verantwortlich.

GAMRFIRST wird diese Prüfung in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften durchführen (Art. 49 VGS).

Der Spieler hat diese AGB gelesen und akzeptiert.

Provisorisches Spielerkonto

Bei der Registrierung erhält der Spieler ein Konto mit dem Status "provisorisch" (Art. 52 VGS).

Der Status "provisorisch" wird einem Spielerkonto zugewiesen, dessen Identität noch nicht geprüft wurde und/oder dessen Wohnadresse nicht überprüft werden konnte.

GAMRFIRST überprüft die personenbezogenen Daten des Spielers innerhalb von 30 Tagen ab dem Erstellungsdatum des Kontos.

Das vorläufige Konto unterliegt bestimmten Einschränkungen:

kumulierte Einzahlungen sind auf maximal CHF 1000.- begrenzt

Auszahlungen des Spielers sind auf die Höhe seiner Einzahlungen begrenzt

Wenn der Spieler die Bedingungen für die Kontoeröffnung nicht erfüllt oder die Fristen überschreitet:

Das Konto wird gesperrt.

Der eventuelle Saldo wird per Banküberweisung auf ein auf den Namen des Spielers lautendes Schweizer Konto eingezahlt, und zwar höchstens bis zur Höhe seiner Einzahlungen.

Eventuelle Verluste werden nicht erstattet.

Ein etwaiger Überschuss über den zulässigen Saldo wird an den AHV-Ausgleichsfonds (Art. 52 VGS) ausgezahlt.

Verifiziertes Konto

Um die mit dem vorläufigen Konto verbundenen Beschränkungen aufzuheben und den Status eines "verifizierten" Kontos zu erlangen, muss GAMRFIRST in der Lage sein, die persönlichen Informationen des Spielers innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Kontoerstellung zu validieren.

Infolgedessen muss der Spieler folgendes vorlegen:

Eine Kopie von Vorder- und Rückseite eines offiziellen Personalausweises (Reisepass, Personalausweis oder Schweizer Führerschein)

Einen Wohnsitznachweis (Rechnungen nicht älter als 3 Monate, für Wasser, Strom, Internet usw.)

Eine Überprüfung der Dokumente wird durchgeführt.

GAMRFIRST behält sich das Recht vor, die Richtigkeit der Informationen zu überprüfen und zusätzliche Informationen einzuholen, insbesondere von Drittanbietern.

Kontoauflösung

Das Spielerkonto wird durch GAMRFIRST in folgenden Fällen geschlossen (Art. 51 VGS):

Auf Verlangen des Spielers

Diese Anforderung kann jederzeit über den Kundendienst erfolgen.

Wenn festgestellt wird, dass der Spieler die Bedingungen zur Kontoeröffnung nicht mehr erfüllt (Art. 47 VGS).

Wenn das Spielerkonto länger als zwei Jahre inaktiv bleibt.

Falls GAMRFIRST beschließt, die Geschäftsbeziehung zu beenden, insbesondere wegen Verdacht auf Manipulation, Betrug oder strafrechtlich relevanter Handlungen.

  • GAMRFIRST behält sich das Recht vor, seine Entscheidung nicht zu begründen.
  • Vorbehaltlich einer besonderen gesetzlichen Verpflichtung führt die Schließung eines Spielerkontos zur Überweisung des eventuellen Saldos (ohne Bonusguthaben) auf ein auf den Namen des Spielers lautendes Schweizerisches Bankkonto; es ist dem Spieler untersagt, ein Konto unter seinem Namen oder auf den Namen eines Dritten wieder zu eröffnen.

  • Wenn die vom Spieler angegebenen Kontodaten nicht gültig sind und GAMRFIRST den Spieler trotz ei­nem zu­mut­ba­ren und in Be­zug auf den be­tref­fen­den Be­trag ver­hält­nis­mäs­si­gen Auf­wand nicht erreichen kann, hält GAMRFIRST das Guthaben des Spielers zwei Jahre lang zur Verfügung . Nach dieser Frist wird das Guthaben dem AHV-Ausgleichsfonds überwiesen. (Art. 51 VGS).
  • Erfolgt die Schließung des Kontos aus strafrechtlichen Gründen oder aus einem ähnlichen Verdacht (der Spieler erscheint z. B. auf einer offiziellen Liste im Zusammenhang mit der Bekämpfung bestimmter Kriminalitätsformen), so wird das Konto sofort geschlossen. Wie gesetzlich vorgesehen werden die Daten an die Bank und an die zuständigen Behörden übermittelt, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Einzahlungen

    GAMRFIRST gewährt keine Kredite oder Überziehungskredite (Art. 75 BGS).

    Es gelten die Bestimmungen und Bedingungen, die zwischen dem Spieler und seinem Zahlungsmittel-Dienstleister vereinbart wurden.

    GAMRFIRST übernimmt keine Haftung für Fehler bei der Geldüberweisung oder technische Probleme im Zusammenhang mit den Zahlungsmitteln.

    Guthaben gehören dem Spieler, sind nicht übertragbar und bringen keine Zinsen ein. (Art. 69 BGS).

    Der Spieler darf keine Gelder auf sein Konto einzahlen, auf die er wirtschaftlich kein Anrecht hat. GAMRFIRST ist berechtigt, vom Spieler jederzeit Informationen und Belege zu verlangen, die für die Identifizierung und Klärung der Herkunft der finanziellen Mittel als nützlich erachtet werden.

    Der Spieler darf keine Gelder auf sein Konto einzahlen, von denen er weiß oder annehmen muss, dass sie aus einer kriminellen oder illegalen Tätigkeit stammen, oder sie mit einem Zahlungsmittel einzahlen, über das er nicht verfügen darf. GAMRFIRST ist berechtigt, jederzeit vom Spieler Informationen und Belege zu verlangen, die zur Klärung dieser Umstände als nützlich erachtet werden.

    Auszahlungen

    Der Spieler kann jederzeit (abgesehen von der im Abschnitt "provisorisches Konto“ vorgesehenen Ausnahme) verlangen, dass sein Aktivsaldo auf GAMRFIRST oder ein Teil davon auf sein Zahlungskonto überwiesen wird. (Art. 50 Abs. 3 VGS)

    Um eine Auszahlung zu tätigen:

  • muss der Spieler nachweisen, dass es sich beim angegebenen Bankkonto um ein auf seinen Namen lautenden Schweizer Bankkonto handelt. Als Nachweis verlangt GAMRFIRST:
  • Die Kontokarte
  • Die Kopfdaten eines Kontoauszuges
  • Alle sonstigen Mittel, die eine eindeutige Identifizierung des Kontoinhabers ermöglichen (Art. 50 VGS)
  • Zahlungen können aufgrund des Überprüfungsprozesses verzögert erfolgen (insbesondere Art. 3, 4, 5, 15, 16 und 17, GwV-ESBK).

    Solange der Spieler die erforderlichen Dokumente nicht zur Verfügung stellt, werden Ein- und Auszahlungen von GAMRFIRST blockiert.

    Gratisspielguthaben von GAMRFIRST sind nicht Teil des Aktivsaldos (Art. 50 VGS).

    Einsätze und Gewinne

    Die Einsätze des Spielers werden vom GAMRFIRST Spielerkonto abgezogen und die Gewinne werden dem Spielerkonto gutgeschrieben.

    Mindest- und Höchsteinsätze sowie Gewinnmöglichkeiten sind in den Regeln für alle auf GAMRFIRST zugänglichen Spiele enthalten (Art. 30 SPBV-EJPD).

    Einzelgewinne aus der Online-Teilnahme an Casino-Spielen sind bis zu einem Betrag von CHF 1 Million steuerfrei (Art. 24 DBG). GAMRFIRST zieht die Verrechnungssteuer in Höhe von 35 % vom steuerfreien Betrag unverzüglich ab und überweist sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung (Art. 1, 6, 12, 13, 14, 16 VStG). Der Spieler erhält eine Bescheinigung über den Steuerabzug für den Teil des Gewinns, der der Verrechnungssteuer unterliegt. Bei Fragen zu den steuerlichen Auswirkungen sollte sich der Spieler ausschließlich an seinen persönlichen Steuerberater wenden.

    Wenn ein Spiel unterbrochen wird, werden die ausstehenden Gewinne auf das Konto des Spielers überwiesen. Es werden keine Einsätze erhoben, solange der Spieler nicht beim Spiel angemeldet ist (Art. 25 SPBV-EJPD).

    Demo-Spiele sind vorhanden und können kostenlos gespielt werden, allerdings nur, wenn man nicht in seinem Spielerkonto eingeloggt ist.

    Im Falle einer Beschwerde informiert der Spieler GAMRFIRST schriftlich (per Brief oder E-Mail) innerhalb von maximal 10 Kalendertagen und gibt dabei aller nützlichen Informationen an (Datum des Vorfalls, Auswirkungen usw.). Nach Ablauf dieser Frist verfällt jede Möglichkeit einer Beschwerde.

    Spieler, die das erforderliche Mindestalter nicht erreicht haben und Spieler, die von einem Spielausschluss oder Spielverbot betroffen sind, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der eingesetzten Beträge oder auf Auszahlung ihrer Gewinne. Die Gewinne werden vollständig in die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung AHV/IV eingezahlt. (Art. 45 BGS)

    GAMRFIRST behält sich das Recht vor, die falsch verbuchten Ergebnisse nachträglich zu korrigieren und fehlerhafte oder betrügerische Gewinne rückwirkend zu löschen.

    GAMRFIRST stellt den Spielern keine Gewinnbescheinigungen aus (Art. 70, BGS).

    Promotionen und Boni

    Die Bedingungen der Promotionen und Boni ergänzen die vorliegenden AGB und sind integraler Bestandteil dieser AGB.

    Der Spieler bestätigt ausserdem, dass er diese Regelung zu Promotionen und Boni gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

    Datenschutz

    Der Spieler erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, unter anderem seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer, gesammelt, verarbeitet und genutzt werden, insbesondere in Bezug auf:

    Massnahmen zum Spielerschutz

    Bekämpfung der Kriminalität und insbesondere der Geldwäscherei

    Verwaltung des Kontos

    Änderung der AGB und persönliche Kontaktaufnahme mit dem Spieler

    Die Nutzung der Plattform setzt die Verarbeitung bestimmter personenbezogenen bzw. sensiblen Daten voraus.

    In diesem Zusammenhang kann GAMRFIRST :

  • Daten sammeln und verarbeiten, die für Maßnahmen zum Spielerschutz, zur Bekämpfung von Kriminalität und Geldwäsche und zur Erfüllung seiner rechtlichen Verpflichtungen erforderlich sind.
  • Registriert :
  • Personenbezogene Daten
  • Finanztransaktionen
  • Spieldaten (u.a. Einsätze, Gewinne, Spiele und Dauer)
  • Die Kommunikation des Spielers mit den anderen Spielern sowie die gesamte Kommunikation mit GAMRFIRST
  • GAMRFIRST bewahrt diese Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer auf (auch nach Schließung des Spielerkontos).

    Die Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB und den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

    Die Vertraulichkeits- und Datenschutzbestimmungen von GAMRFIRST sind in einem Zusatzdokument zu diesen AGB festgelegt und sind integraler Bestandteil dieser AGB.

    Der Spieler bestätigt, diese Regeln gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

    Geistiges Eigentum

    Die Nutzung der Dienste von GAMRFIRST stellt eine Nutzungslizenz dar, die dem Spieler gewährt wird. Die Spielplattform sowie ihre Inhalte sind urheberrechtlich gegen jede unberechtigte Nutzung geschützt.

    Jede Nutzung der Inhalte ist daher ohne schriftliche Zustimmung von GAMRFIRST und/oder von seinen Zulieferern untersagt.

    Betrug und Täuschung

    Jeder Verkauf, Transfer oder Kauf von Spielerkonten wird strafrechtlich verfolgt.

    Jede Manipulation von Daten, unberechtigter Zugriff, Betrug oder Betrugsversuch, insbesondere mit dem Ziel, unrechtmäßig einen Gewinn zu erzielen, wird angezeigt und strafrechtlich verfolgt.

    Jede Beeinträchtigung oder versuchte Beeinträchtigung des automatisierten Datenverarbeitungssystems von GAMRFIRST wird angezeigt und strafrechtlich verfolgt.

    Jede Handlung, die zum Ziel oder zur Folge hat, das Korrespondenzgeheimnis oder die Privatsphäre anderer Spieler zu verletzen, wird strafrechtlich verfolgt.

    Die Verletzung der vertraglichen Regeln, einschließlich der Spielregeln und dieser AGB, führt zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Verbot und kann angezeigt werden, wenn sie strafrechtlich relevant ist.

    Als Betrug oder Täuschung gelten insbesondere folgende Verhaltensweisen:

    Missbräuchliche Nutzung von Boni, Promotionen und/oder anderen Angeboten

    Nutzung des Kontos eines anderen Spielers (auch mit seinem Einverständnis) oder Eröffnung mehrerer Konten

    Manipulation der Spiele durch Verwendung externer Software

    Verantwortliches Spiel

    Früherkennung

    Um den Spieler vor exzessivem Spiel zu schützen, wird sein Spielverhalten automatisch analysiert (Art. 90 VGS).

    Bei der Erkennung eines gefährdeten Spielers, verarbeitet GAMRFIRST die Daten zu dem Spielverhalten des Spielers und ist berechtigt, alle Informationen über seine finanzielle Situation zu erhalten (Art. 46 VGS).

    Demnach kann GAMRFIRST den Spieler kontaktieren und alle Belege über seine finanzielle Situation verlangen.

    Spielsperre

    Ein Spieler kann gesperrt werden, insbesondere wenn GAMRFIRST weiß oder vermutet, dass der Spieler:

    überschuldet ist

    seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt

    Einsätze tätigt, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen oder Vermögen stehen.

    Der ausgeschlossene Spieler wird in ein nationales Register eingetragen.

    Aufhebung der Spielsperre

    Personen, die von einer Spielsperre betroffen sind, können in dem Casino, in dem die Spielsperre ausgesprochen wurde, die Aufhebung der Spielsperre beantragen.

    Sie müssen jedoch in der Lage sein, diesen Antrag zu begründen und folgendes nachweisen :

    Ihre Berechtigung zu spielen

    Der Grund, der zur Spielsperre geführt hat, ist nicht mehr aktuell

    Sie müssen sich gegebenenfalls bei den einschlägigen Fachdiensten vorstellen

    Personen, die einer freiwilligen Spielsperre unterliegen, können frühestens nach 3 Monaten einen Antrag auf Aufhebung der Spielsperre stellen.

    Selbstbeschränkung

    Die Selbstbeschränkung kann sich auf die Höhe der Einzahlungen, Einsätze und Verluste innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Tag/Woche/Monat) sowie auf die Spielpausen beziehen; weitere Informationen zum verantwortungsvollen Spielen finden Sie auf der Seite Lieber verantwortlich spielen.

    Der Spieler legt seine Limits selbst fest

    Die Senkung des Limits wird sofort wirksam

    Die Erhöhung des Limits wird innerhalb von 24 Stunden wirksam

    Selbsttest

    Dem Spieler wird ein Selbstbeurteilungsinstrument zur Verfügung gestellt, das ihm hilft, sein Spielverhalten zu beurteilen. GAMRFIRST kann für das Ergebnis und die Analyse des Spielverhaltens nicht verantwortlich gemacht werden.

    Garantien und Haftungen

    GAMRFIRST erbringt seine Dienstleistungen mit größter Sorgfalt.

    GAMRFIRST garantiert die strikte Einhaltung der gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Rahmenbedingungen in allen seinen Spielen und Spieleinrichtungen, sowie die Einhaltung der Spielregeln, wie sie von den zuständigen Behörden genehmigten wurden.

    Der Spieler bleibt jedoch allein verantwortlich für die Höhe seiner Spieleinsätze und die von ihm übermittelten Daten.

    Er ist für Eingabe- und Inhaltsfehler sowie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm abgegebenen Informationen verantwortlich.

    GAMRFIRST behält sich das Recht vor, gewisse offensichtliche Fehler bei der Eingabe oder der Interpretation der Ergebnisse (beispielsweise fehlerhafte Einsätze) zu korrigieren, kann jedoch nicht garantieren, dass diese Fehler kontrolliert, überprüft oder korrigiert werden.

    Der Spieler haftet auch für die Folgen, die sich aus der unsachgemäßen Nutzung seines GAMRFIRST-Spielerkontos durch ihn selbst sowie durch Dritte ergeben.

    Technisch gesehen kann GAMRFIRST die ständige Verfügbarkeit der Spielplattform und ihrer Dienstleistungen nicht garantieren.

    GAMRFIRST behält sich das Recht vor, den Zugang zur Spielplattform zu unterbrechen, nämlich um Wartungsarbeiten oder Eingriffe jederzeit durchführen, bzw. durchführen zu lassen, weil sie zur Aufrechterhaltung der Funktionalität und der Qualität des Dienstes erforderlich sind.

    GAMRFIRST kann nicht für Ereignisse haftbar gemacht werden, die außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegen.

    GAMRFIRST kann insbesondere nicht für Ausfälle der Spielplattform, Service Unterbrechungen und Ereignisse, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, haftbar gemacht werden, es sei denn, GAMRFIRST hat nachweislich fahrlässig gehandelt.

    GAMRFIRST ist daher nicht verantwortlich für fehlende Verfügbarkeit oder Übertragungsfehler außerhalb des unter seiner Verantwortung stehenden Systems (keine Verfügbarkeit des Internets, Ausfall der Kommunikationssysteme, Verbindungsverluste usw.).

    GAMRFIRST kann nicht für Fehler oder Änderungen übermittelter Daten haftbar gemacht werden, die nicht mit seinen Systemen zusammenhängen; maßgeblich sind daher nur die Daten, die einmal im System des Spielbetreibers gespeichert wurden (Einsätze, Gewinne, Teilnahme).

    Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

    GAMRFIRST kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern.

    Jede Änderung wird dem Spieler in geeigneter Weise mitgeteilt.

    Schlussbestimmungen

    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist Montreux der ausschließliche Gerichtsstand bei den staatlichen Gerichten, und es gilt Schweizer Recht.

    Datum

    Diese AGB treten am 01.10.2021 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Bestimmungen.